Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

 

Wer nimmt an Arbeitsgelegenheiten teil?

  • langzeitarbeitslose Menschen

 

Was machen die Teilnehmer?

  • Praktische Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung
  • Teilnehmer bekommen fachliche Anleitung vor Ort
  • Einige Arbeitsgelegenheiten enthalten Kurse zur Weiterbildung
    (z.B. EDV-Kurs, Sprachkurs, Gesundheitscoaching)
  • Evtl. Erwerb von Zusatzqualifikationen
    (z.B. Kettensägenschein, Gabelstaplerführerschein)
  • Evtl. sozialpädagogische Betreuung
    (z.B. zu Suchtproblematiken, Schulden oder Problemen im familiären Bereich)

 

Was soll damit erreicht werden?

  • Berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse erhalten, auffrischen oder neu aufbauen
    (durch praktische Tätigkeit in Kombination mit Weiterbildung und/oder Zusatzqualifikation)
  • Erfolg für zukünftige Bewerbungen um eine reguläre Stelle steigern
  • Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern aufbauen
    (Träger der Arbeitsgelegenheit oder dessen Geschäftspartner)
  • Information für den zuständigen Fallmanager, welche künftige Förderung für den Teilnehmer sinnvoll ist
  • Soziale Kontakte im Berufsumfeld ermöglichen
  • Aktivierung, Anregung  (sinnvolle Tätigkeit ausführen, nützlich für die Gesellschaft sein, Anerkennung und Lob erhalten, "von zu Hause raus kommen", Tagesablauf ändern)
  • Soziale Kompetenzen trainieren
  • Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten erlangen

Wie lange dauert eine Arbeitsgelegenheit?

  • 3 -  12 Monate
  • bis zu 30 Stunden / Woche, damit noch Zeit für Bewerbungen bleibt

 

Was bekommen die Teilnehmer bezahlt? 

  • Arbeitslosengeld II
  • Erstattung der Fahrtkosten und der Arbeitskleidung
  • Finanzieller Ausgleich für Mehrkosten (bis zu 120 Euro im Monat)

 
Kann jeder eine Arbeitsgelegenheit einrichten?

Nein, die Anforderungen sind per Gesetz streng geregelt:

  • Gemeinnützigkeit (keine privaten, erwerbswirtschaftlichen Zwecke, Tätigkeit muss der Allgemeinheit dienen)
  • Ausschluss der Wettbewerbsverzerrung
  • Zusätzlichkeit (Tätigkeit, die gar nicht, nicht zu diesem Zeitpunkt oder nicht in diesem Umfang verrichtet würde)
  • Ausschluss der Gefährdung oder Verdrängung regulärer Jobs