Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
Wer nimmt an Arbeitsgelegenheiten teil?
- langzeitarbeitslose Menschen
Was machen die Teilnehmer?
- Praktische Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung
- Teilnehmer bekommen fachliche Anleitung vor Ort
- Einige Arbeitsgelegenheiten enthalten Kurse zur Weiterbildung
(z.B. EDV-Kurs, Sprachkurs, Gesundheitscoaching) - Evtl. Erwerb von Zusatzqualifikationen
(z.B. Kettensägenschein, Gabelstaplerführerschein) - Evtl. sozialpädagogische Betreuung
(z.B. zu Suchtproblematiken, Schulden oder Problemen im familiären Bereich)
Was soll damit erreicht werden?
- Berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse erhalten, auffrischen oder neu aufbauen
(durch praktische Tätigkeit in Kombination mit Weiterbildung und/oder Zusatzqualifikation) - Erfolg für zukünftige Bewerbungen um eine reguläre Stelle steigern
- Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern aufbauen
(Träger der Arbeitsgelegenheit oder dessen Geschäftspartner)
- Information für den zuständigen Fallmanager, welche künftige Förderung für den Teilnehmer sinnvoll ist
- Soziale Kontakte im Berufsumfeld ermöglichen
- Aktivierung, Anregung (sinnvolle Tätigkeit ausführen, nützlich für die Gesellschaft sein, Anerkennung und Lob erhalten, "von zu Hause raus kommen", Tagesablauf ändern)
- Soziale Kompetenzen trainieren
- Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten erlangen
Wie lange dauert eine Arbeitsgelegenheit?
- 3 - 12 Monate
- bis zu 30 Stunden / Woche, damit noch Zeit für Bewerbungen bleibt
Was bekommen die Teilnehmer bezahlt?

Kann jeder eine Arbeitsgelegenheit einrichten?Nein, die Anforderungen sind per Gesetz streng geregelt:
- Gemeinnützigkeit (keine privaten, erwerbswirtschaftlichen Zwecke, Tätigkeit muss der Allgemeinheit dienen)
- Ausschluss der Wettbewerbsverzerrung
- Zusätzlichkeit (Tätigkeit, die gar nicht, nicht zu diesem Zeitpunkt oder nicht in diesem Umfang verrichtet würde)
- Ausschluss der Gefährdung oder Verdrängung regulärer Jobs


